Mentale Stärke in der Klausurbearbeitung – Psychologische Strategien für den Umgang mit akutem Stress
Gut sein, wenn’s drauf ankommt: Mentale Stärke kann als wichtige Schlüsselkompetenz im Jurastudium gesehen werden. In kaum einem anderen Studienfach sind gute Leistungen so entscheidend wie in der Rechtswissenschaft. Aus diesem Grund kommt der juristischen Examensvorbereitung mit dem Schreiben von Probeklausuren („Klausurentraining“), ganz ähnlich wie im Leistungssport, eine große Bedeutung zu. Wird das Examen dann angetreten, wird es ernst: Die jeweilige Klausurbearbeitung stellt eine akute Stresssituation dar, in der sich die Studierenden gut im Griff haben müssen. Es kommt darauf an, die eigenen Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen optimal steuern zu können. Wer sich hingegen selbst im Weg steht, bleibt hinter seinen Leistungsmöglichkeiten zurück. Enttäuschung und Frustration können die Folge sein. Mentale Stärke ist hierbei als nützliche Kompetenz zu erachten, um mit gestellten Anforderungen - besonders in Druck- und Leistungssituationen - besser umgehen zu können und sein persönliches Leistungspotential auszuschöpfen.
Basierend auf dem Prozessmodell der Selbstregulation (Schmitz, 2001; Schmitz & Wiese, 2006) wird mentale Stärke in drei Phasen unterteilt: präaktionale, aktionale und postaktionale Phase. Vorgestellt werden Inhalte aus den Bereichen Zielsetzung, Gedanken und Vorstellungen, positive Selbstinstruktion, Körperspannung, Konzentration, Umgang mit Störungen, Ressourcenaktivierung sowie der Umgang mit (Miss-) Erfolgen. Die Studierenden werden stets eingeladen, die jeweiligen psychologischen Strategien auf die Bearbeitung von Probe- bzw. Examensklausuren zu übertragen. Sie lernen dabei, wie sie ihren Zustand der optimalen Leistungsfähigkeit - auch in einer akuten Stresssituation wie der Klausurbearbeitung - selbstständig herstellen können. Der Transfer in die Praxis wird durch individuelle und gruppenorientierte Übungen sichergestellt.
Teilnahmenachweis
Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Teilnahmenachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen nach § 9 IV der Studien- und Prüfungsordnung.
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