Stipendien und Förderung

Finanzierung des Studiums

Die Finanzierung des Studiums stellt oft die größte Hürde auf dem Weg ins Ausland dar. Die ausländischen Universitäten erheben Studiengebühren, die für viele deutsche Absolventinnen und Absolventen und auch deren Eltern wohl kaum ohne weiteres aufzubringen sind.

Gerade das LL.M.-Studium in den USA ist sehr teuer: Die Studiengebühr (tuition) für das akademische Jahr beträgt mehrere zehntausend Dollar. Hinzu kommen Reisekosten, Lebenshaltung, Bücher, Versicherungen, sonstige Gebühren etc. sowie die übliche jährliche Steigerung der Tuition, so daß sich die Gesamtkosten für ein LL.M.-Studium in den USA während des akademischen Jahres (ca. 10 Monate) auf grob geschätzte 40.000 - 70.000 USD belaufen.

Fast alle US Law Schools bieten auf irgendeine Art und Weise Financial Aid an. Damit ist praktisch immer lediglich gemeint, dass den Bewerber/innen die Studiengebühren zu einem gewissen Teil erlassen werden (tuition waiver). Ob solche Financial Aid zur Verfügung steht, in welchem Umfang, für wen und unter welchen Voraussetzungen, muss den Websites der jeweiligen Law School entnommen werden; hier bestehen - wie auch sonst - sehr große Unterschiede zwischen den Law Schools.

Bezüglich der Tuition Waivers ein Tip: Es kann sein, dass man mit mehreren Zulassungen von Law Schools auf einem vergleichbaren Ranking-Niveau erfolgreich über einen (weiteren) Gebührenteilerlass verhandeln kann, indem man auf den von einer konkurrierenden Law School gewährten Teilerlass verweist.

In Europa und den meisten anderen Regionen/Ländern sind die Studiengebühren deutlich geringer.

Die Höhe variiert teilweise beträchtlich zwischen den einzelnen Universitäten und Ländern. Je nach Stadt und Lage der Universität muss weiterhin oft mit enormen Lebenshaltungskosten gerechnet werden.

Wer nach dem LL.M.-Programm - ob in den USA oder andernorts - einen weiteren Zeitraum im Gastland verbringen möchte, z. B. für den Versuch des New York Bar Exam (s. o. unter Gründe für ein LL.M.-Studium), hat auch die damit verbundenen weiteren Kosten einzuplanen.

Stipendien für LL.M.-Studierende werden von mehreren Stiftungen und Organisationen angeboten. Die Stipendienprogramme unterscheiden sich jedoch ganz erheblich sowohl nach Art und Umfang des Stipendiums als auch hinsichtlich der zum Teil sehr anspruchsvollen Voraussetzungen, die aussichtsreiche Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen. Ein "normales" Prädikatsexamen reicht oft schon nicht mehr aus, auch wenn die offiziellen Vergabevoraussetzungen "nur" ein vollbefriedigendes erstes Staatsexamen voraussetzen.
Die Auswahl an in Betracht kommenden Stipendienprogrammen oder auch die Chance, überhaupt gefördert zu werden, ist manchmal größer, wenn die Bewerber/innen ein bestimmtes Forschungsvorhaben nachweisen können, das sie im Ausland verfolgen werden (zur möglichen Synergie zwischen deutscher Promotion und Thesis/Research Paper siehe bereits oben unter Gründe für ein LL.M.-Studium).

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass auch im Gastland möglicherweise Stipendienprogramme (scholarships, fellowships) für einzelne ausländische Gaststudierende existieren. Denkbar ist z. B., dass eine Law School einige wenige Stipendien von externen Förderern auf der Basis von Bedürftigkeit (need; von europäischen/deutschen Bewerbern i.d.R. kaum zu erfüllen) oder akademischer/beruflicher/ehrenamtlicher Laufbahn (merit) vergibt. Auch kann es sein, dass man an der Universität eine Stelle als Assistent/in bekommen kann, die einen Mischcharakter zwischen Job und Stipendium hat. Derartige Möglichkeiten obliegen im Einzelnen der individuellen Nachforschung.

Teilweise stehen im Ausland auch Studiendarlehen (student loans) zur Verfügung, deren Inanspruchnahme regelmäßig einen inländischen Bürgen (co-signer) erfordert. Wer die Vergabevoraussetzungen erfüllen kann, sollte natürlich die Darlehenskonditionen mit denen deutscher Banken vergleichen.

Im folgenden eine Auswahl weiterführender Links zu (deutschen) Stipendien, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, sondern nur die Bekanntesten nennt: