Beweislehre und Beweiswürdigung
Kern der richterlichen Tätigkeit ist die Tatsachenfeststellung. Ohne sie kann es keine richtige Rechtsanwendung geben. Denn ein Urteil, das von einem falschen Sachverhalt ausgeht, ist notwendigerweise falsch. Als wichtigste Beweismittel stehen nach wie vor die Bekundungen von Personen - Angeklagten, Parteien oder Zeug/innen - zur Verfügung. Die Würdigung dieser Bekundungen ist häufig schwierig, weil neben Irrtümern auch eine Lüge als Fehlerquelle in Betracht kommt. Die vorliegende Veranstaltung wird einen ersten Einblick in die mit der Vernehmung von Auskunftspersonen zusammenhängenden Fragen geben, mit denen sich neben den Richter/innen und Staatsanwälten/anwältinnen insbesondere auch die Prozessvertreter/innen vor Gericht regelmäßig befassen müssen.
Folgende Themenbereiche sind vorgesehen:
- Tatsachenfeststellung vor Gericht
- Glaubwürdigkeit von Auskunftspersonen und Glaubhaftigkeit von Aussagen (mit praktischen Übungen)
- Beweiswürdigung (inklusive Körpersprache als zusätzlichem Beweiswürdigungsaspekt)
- Aussageanalyse
Hinweis für Masterstudierende: In dieser Veranstaltung werden maximal für zwei Teilnehmende benotete Leistungsnachweise ausgegeben und dies auch nur nach vorheriger Anmeldung per Email oder Telefon.
Teilnahmenachweis
Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Teilnahmenachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen nach § 9 IV der Studien- und Prüfungsordnung.
Kostenbeitrag
Für alle Teilnehmenden kostenfrei (auch externe Studierende, Referendar/innen etc.).
Anmeldung
Nach Abschicken des Anmeldeformulars erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung. Weitere Schritte sind nicht notwendig.
Falls Sie sich wieder abmelden möchten, senden Sie uns bitte eine Email an central-info@uni-koeln.de
Diese Veranstaltung liegt in der Vergangenheit
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